Allgemeine Informationen

Name der Webseite
Wegweiser in Ostbelgien
URL der Seite
https://www.wegweiser.be/
Datum der Überprüfung
07-06-2024
Anzahl der geprüften Seiten
7

Was hat es mit diesem Bericht auf sich?

Seit dem 23. September 2020 müssen alle Websites der öffentlichen Dienste, von der föderalen bis zur kommunalen Ebene, zugänglich sein. Dies hilft nicht nur den 15 % der Bevölkerung, die an Seh-, Hör-, kognitiven oder motorischen Behinderungen leiden, sondern verbessert auch den Zugang für alle Bürger. Dieser Bericht wurde im Auftrag der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die durch das Dekret vom 15. Oktober 2018 über die individuelle und öffentliche elektronische Kommunikation der Behörden des deutschen Sprachgebiets zur Überwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen für den öffentlichen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft benannt wurde, durch das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft erstellt. Das Ministerium übermittelt diesen Bericht dem Föderalen Öffentlichen Dienst BOSA, der, wie es in der europäischen Richtlinie (EU) 2016/2102 vorgesehen ist, den europäischen Behörden jedes Jahr über den Stand der Dinge in Sachen digitaler Barrierefreiheit in Belgien Bericht erstattet. Weitere Informationen über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen für den öffentlichen Sektor finden Sie auf der Website https://accessibility.belgium.be/de.

Weitere Erläuterungen zu den einzelnen Teilen

In Abschnitt A wird geprüft, ob eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die ab dem 23. September 2020 obligatorisch ist, auf der Website vorhanden ist und ob alle erforderlichen Informationen in der Erklärung enthalten sind. Abschnitt B ist eine weitgehend automatisierte Prüfung, ob die Website oder die mobile Anwendung den in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) beschriebenen Barrierefreiheitskriterien entspricht. Die Nummerierung des Abschnitts B ist nicht fortlaufend. Sie folgt der Nummerierung der WCAG-Kriterien Version 2.1. Hier sind nur die Kriterien und Zugänglichkeitstechniken aufgeführt, die in einer vereinfachten, weitgehend automatischen Prüfung überprüft werden können.

A. Kontrolle der Barrierefreiheitserklärung

Die Kontrolle der Barrierefreiheitserklärung ist eine manuelle Kontrolle und umfasst die Einhaltung der im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 beschriebenen Regeln.

Eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist auf der Website verfügbar
Ja

Wenn eine Barrierefreiheitserklärung vorhanden war, wurden die folgenden Elemente überprüft:

1. Leichter Zugang zur Erklärung

Ein Link zur Erklärung ist auf der Homepage vorhanden
Ja
Ein Link zur Erklärung ist auf jeder Webseite vorhanden.
Ja

2. Anwendungsbereich der Richtlinie

Der Umfang der Anweisung wird beschrieben
Ja

3. Stand der Einhaltung

Die Kontrollstelle hat den folgenden Status festgestellt
Teilweise zugänglich

4. Inhalt nicht zugänglich

Die Gründe für die Nicht-Zugänglichkeit des Inhalts sind aufgelistet
Ja

5. Erstellung der Barrierefreiheitsbescheinigung

Das Datum, an dem der Auszug erstellt wurde, wird aufgeführt
Ja
Die Methode zur Erstellung des Statements wird angegeben
Ja
Das Datum der letzten Überarbeitung der Anweisung ist angegeben
Ja

6. Rückmeldungen und Kontaktinformationen

Der Rückkopplungsmechanismus wird beschrieben
Ja
Ein Link dazu ist vorhanden
Ja

7. Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung

Der Umfang der Anweisung wird beschrieben
Ja
Die Kontaktdaten der zuständigen Kontrollstelle sind angegeben
Ja

B. Kontrolle der Barrierefreiheit

Die Zugänglichkeitsprüfung umfasst eine Auswahl von WCAG 2.1-Elementen. Dies wird automatisch vom BOSA Accessibility Auditing Tool durchgeführt und deckt die Hauptseite und die beiden unteren Ebenen ab. "2.1.1 Keyboard" und "2.4.7 Focus visibility" werden manuell durchgeführt und decken nur die Startseite ab.

1. Wahrnehmbar

Webinhalte werden den Sinnen zugänglich gemacht - dem Sehen, Hören und/oder Tasten.

1.1 Textalternativen

1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
Beschreibung der TestsSeitenFehlerHinweis(e)
Bereitstellung von Textalternativen für Elemente einer Image Map 0 0 H24
Geben Sie einen Link-Titel an, der die Funktion des Links für ein Ankerelement beschreibt 0 0 H30
Verwendung des alt-Attributs für das Element img 0 0 H37
Verwenden Sie ein leeres alt-Attribut ohne ein title- Attribut auf einem img-Element für Bilder, die von unterstützenden Technologien ignoriert werden sollen 0 0 H67
Verwendung eines alt-Attributs für ein Bild, das als Schaltfläche zum Senden verwendet wird 0 0 H36
Ein Textäquivalent für das Flächenelement eines Bildes mit anklickbaren Flächen bereitstellen 0 0 H24
Kombinieren Sie ein Bild und einen Link-Titel für dieselbe Ressource in demselben Link 0 0 H2
Verwenden Sie den Körper des Objektelements 0 0 H53
Geben Sie ein Textäquivalent für das Applet-Element an 0 0 H35

1.3 Anpassbar

Erstellung von Inhalten, die auf unterschiedliche Weise präsentiert werden können (z. B. vereinfachtes Layout), ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen

1.3.1 Info und Beziehungen
Beschreibung der TestsSeitenFehlerHinweis(e)
Verwenden Sie h1-h6 zur Kennzeichnung von Abschnittsüberschriften 0 0 H42
Verwenden Sie das label-Element, um Beschriftungen mit Formularfeldern zu verknüpfen 0 0 H44
Verwenden Sie semantisches Markup, um unterstrichenen oder besonderen Text zu markieren 0 0 H49
Verwenden Sie das title-Attribut, um ein Formularfeld zu identifizieren, wenn das label-Element nicht verwendet werden kann 0 0 H65
Verwenden Sie das Scope-Attribut, um Kopfzellen und Datenzellen in Datentabellen zu verknüpfen 0 0 H63
Verwenden Sie die Attribute id und header, um Datenzellen mit Kopfzellen in Datentabellen zu verknüpfen. 0 0 H43
  • Verwenden Sie die Attribute id und header, um Datenzellen mit Kopfzellen in Datentabellen zu verknüpfen.
  • Verwenden Sie das Scope-Attribut, um Kopfzellen und Datenzellen in Datentabellen zu verknüpfen
0 0
  • Verwenden Sie das caption-Element, um einen Tabellentitel mit den Tabellendaten zu verknüpfen
  • Verwenden Sie das Attribut summary des Elements table, um einen Überblick über eine Datentabelle zu geben
0 0
Beschreibung der Feldgruppen mit Hilfe der Feldsatz- und Legendenelemente 0 0 H71
Gliederung einer Seite mit Abschnittsüberschriften 0 0 G141
Nichtbestehen der Erfolgskriterien 1.3.1 und 4.1.2 aufgrund der Tatsache, dass die Verbindung zwischen dem Etikett und der Komponente der Benutzeroberfläche nicht programmatisch bestimmbar ist 0 0 F68

1.4 Unterscheidbar

Erleichterung der visuellen und auditiven Wahrnehmung des Inhalts durch den Nutzer, insbesondere durch Trennung von Vorder- und Hintergrund

1.4.3 Kontrast (Minimum)
Beschreibung der TestsSeitenFehlerHinweis(e)
Achten Sie auf ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1 zwischen dem Text (und Text in Bildform) und dem Texthintergrund. 0 0 G18
Achten Sie darauf, dass zwischen dem Text (und Text in Bildform) und dem Texthintergrund ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 besteht. 0 0 G145

2. Bedienbaar

Komponenten der Benutzeroberfläche, Formulare und Navigation sind benutzbar

2.1 Per Tastatur zugänglich

Machen Sie alle Funktionen über die Tastatur zugänglich.

2.1.1 Tastatur
Beschreibung der TestsSeitenFehlerHinweis(e)
Manueller Test nur der Homepage 0 0 SCR20

2.2 Ausreichend Zeit

2.2.1 Zeiteinteilung anpassbar
Beschreibung der TestsSeitenFehlerHinweis(e)
Nichterfüllung der Erfolgskriterien 2.2.1 und 2.2.4 für die Verwendung einer Meta-Umleitung mit Verzögerung 0 0 F40
Nichterfüllung der Erfolgskriterien 2.2.1, 2.2.4 und 3.2.5 für die Verwendung von Meta-Refresh mit Verzögerung 0 0 F40
2.2.2 Pausieren, beenden, ausblenden
Beschreibung der TestsSeitenFehlerHinweis(e)
Nichterfüllung des Erfolgskriteriums 2.2.2 für die Verwendung des Blink-Elements 0 0 F47

2.4 Navigierbar

2.4.1 Blöcke umgehen
Beschreibung der TestsSeitenFehlerHinweis(e)
  • Fügen Sie am Anfang jeder Seite einen Link ein, der direkt zum Hauptinhaltsbereich führt.
  • Hinzufügen eines Links am Anfang eines sich wiederholenden Inhaltsblocks, um zum Ende dieses Blocks zu gelangen
  • Hinzufügen von Links am Anfang der Seite, die zu den einzelnen Inhaltsbereichen führen
0 0
2.4.2 Seite mit Titel versehen
Beschreibung der TestsSeitenFehlerHinweis(e)
Geben Sie einen Titel mit dem Element title 0 0 H25
2.4.7 Fokus sichtbar
Beschreibung der TestsSeitenFehlerHinweis(e)
Manueller Test nur der Homepage 0 0

3. Verständlich

Die Informationen und die Nutzung der Schnittstelle sind verständlich

3.1 Lesbar

3.1.1 Sprache der Seite
Beschreibung der TestsSeitenFehlerHinweis(e)
Verwendung von Sprachattributen im html-Element 0 0 H57
3.1.2 Taal van de onderdelen
Beschreibung der TestsSeitenFehlerHinweis(e)
Verwendung von Sprachattributen zur Ermittlung von Sprachänderungen 0 0 H58

3.2 Vorhersehbar

3.2.2 Bei Eingabe
Beschreibung der TestsSeitenFehlerHinweis(e)
Eine Schaltfläche zum Absenden bereitstellen 0 0 H32

4. Robust

Der Inhalt kann von einer Vielzahl von Benutzeragenten zuverlässig genutzt werden, einschließlich die Technologien

4.1 Kompatibel

4.1.1 Syntaxanalyse
Beschreibung der TestsSeitenFehlerHinweis(e)
Nichtbestehen des Erfolgskriteriums 4.1.1 im Zusammenhang mit der Duplizierung von ID-Typ-Werten 0 0 F77
Sicherstellen, dass id-Attribute auf einer Webseite eindeutig sind 0 0 H93
4.1.2 Name, Rolle, Wert
Beschreibung der TestsSeitenFehlerHinweis(e)
Verwendung des title-Attributs von frame- und iframe- Elementen 0 0 H64
Verwendung von Formularelementen und Links 0 0 H91

Verdere duiding bij dit verslag

Weitere Informationen zu diesem Bericht

Wenn Sie Fragen zu diesem Bericht haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft unter barrierefreiheit@dgov.be.

Weitere Informationen und Tipps zur digitalen Barrierefreiheit sowie hilfreiche Online-Tools finden Sie auch auf der Website https://accessibility.belgium.be/de.
 

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