Allgemeine Informationen
- Name der Webseite
- Gemeinde Amel
- URL der Seite
- https://www.amel.be/
- Datum der Überprüfung
- 26-05-2023
- Anzahl der geprüften Seiten
- 131
Was hat es mit diesem Bericht auf sich?
Seit dem 23. September 2020 müssen alle Websites der öffentlichen Dienste, von der föderalen bis zur kommunalen Ebene, zugänglich sein. Dies hilft nicht nur den 15 % der Bevölkerung, die an Seh-, Hör-, kognitiven oder motorischen Behinderungen leiden, sondern verbessert auch den Zugang für alle Bürger. Dieser Bericht wurde im Auftrag der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die durch das Dekret vom 15. Oktober 2018 über die individuelle und öffentliche elektronische Kommunikation der Behörden des deutschen Sprachgebiets zur Überwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen für den öffentlichen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft benannt wurde, durch das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft erstellt. Das Ministerium übermittelt diesen Bericht dem Föderalen Öffentlichen Dienst BOSA, der, wie es in der europäischen Richtlinie (EU) 2016/2102 vorgesehen ist, den europäischen Behörden jedes Jahr über den Stand der Dinge in Sachen digitaler Barrierefreiheit in Belgien Bericht erstattet. Weitere Informationen über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen für den öffentlichen Sektor finden Sie auf der Website https://accessibility.belgium.be/de.
Weitere Erläuterungen zu den einzelnen Teilen
In Abschnitt A wird geprüft, ob eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die ab dem 23. September 2020 obligatorisch ist, auf der Website vorhanden ist und ob alle erforderlichen Informationen in der Erklärung enthalten sind. Abschnitt B ist eine weitgehend automatisierte Prüfung, ob die Website oder die mobile Anwendung den in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) beschriebenen Barrierefreiheitskriterien entspricht. Die Nummerierung des Abschnitts B ist nicht fortlaufend. Sie folgt der Nummerierung der WCAG-Kriterien Version 2.1. Hier sind nur die Kriterien und Zugänglichkeitstechniken aufgeführt, die in einer vereinfachten, weitgehend automatischen Prüfung überprüft werden können.
A. Kontrolle der Barrierefreiheitserklärung
Die Kontrolle der Barrierefreiheitserklärung ist eine manuelle Kontrolle und umfasst die Einhaltung der im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 beschriebenen Regeln.
- Eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist auf der Website verfügbar
- Ja
Wenn eine Barrierefreiheitserklärung vorhanden war, wurden die folgenden Elemente überprüft:
1. Leichter Zugang zur Erklärung
- Ein Link zur Erklärung ist auf der Homepage vorhanden
- Ja
- Ein Link zur Erklärung ist auf jeder Webseite vorhanden.
- Ja
2. Anwendungsbereich der Richtlinie
- Der Umfang der Anweisung wird beschrieben
- Ja
3. Stand der Einhaltung
- Die Kontrollstelle hat den folgenden Status festgestellt
- Teilweise zugänglich
4. Inhalt nicht zugänglich
- Die Gründe für die Nicht-Zugänglichkeit des Inhalts sind aufgelistet
- Ja
5. Erstellung der Barrierefreiheitsbescheinigung
- Das Datum, an dem der Auszug erstellt wurde, wird aufgeführt
- Ja
- Die Methode zur Erstellung des Statements wird angegeben
- Ja
- Das Datum der letzten Überarbeitung der Anweisung ist angegeben
- Ja
6. Rückmeldungen und Kontaktinformationen
- Der Rückkopplungsmechanismus wird beschrieben
- Ja
- Ein Link dazu ist vorhanden
- Ja
7. Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung
- Der Umfang der Anweisung wird beschrieben
- Ja
- Die Kontaktdaten der zuständigen Kontrollstelle sind angegeben
- Ja
B. Kontrolle der Barrierefreiheit
Die Zugänglichkeitsprüfung umfasst eine Auswahl von WCAG 2.1-Elementen. Dies wird automatisch vom BOSA Accessibility Auditing Tool durchgeführt und deckt die Hauptseite und die beiden unteren Ebenen ab. "2.1.1 Keyboard" und "2.4.7 Focus visibility" werden manuell durchgeführt und decken nur die Startseite ab.
1. Wahrnehmbar
Webinhalte werden den Sinnen zugänglich gemacht - dem Sehen, Hören und/oder Tasten.
1.1 Textalternativen
1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
Beschreibung der Tests | Seiten | Fehler | Hinweis(e) |
---|---|---|---|
Bereitstellung von Textalternativen für Elemente einer Image Map | 0 | 0 | H24 |
Geben Sie einen Link-Titel an, der die Funktion des Links für ein Ankerelement beschreibt | 0 | 0 | H30 |
Verwendung des alt-Attributs für das Element img | 0 | 0 | H37 |
Verwenden Sie ein leeres alt-Attribut ohne ein title- Attribut auf einem img-Element für Bilder, die von unterstützenden Technologien ignoriert werden sollen | 0 | 0 | H67 |
Verwendung eines alt-Attributs für ein Bild, das als Schaltfläche zum Senden verwendet wird | 0 | 0 | H36 |
Ein Textäquivalent für das Flächenelement eines Bildes mit anklickbaren Flächen bereitstellen | 0 | 0 | H24 |
Kombinieren Sie ein Bild und einen Link-Titel für dieselbe Ressource in demselben Link | 0 | 0 | H2 |
Verwenden Sie den Körper des Objektelements | 0 | 0 | H53 |
Geben Sie ein Textäquivalent für das Applet-Element an | 0 | 0 | H35 |
1.3 Anpassbar
Erstellung von Inhalten, die auf unterschiedliche Weise präsentiert werden können (z. B. vereinfachtes Layout), ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen
1.3.1 Info und Beziehungen
Beschreibung der Tests | Seiten | Fehler | Hinweis(e) |
---|---|---|---|
Verwenden Sie h1-h6 zur Kennzeichnung von Abschnittsüberschriften | 20 | 20 | H42 |
Verwenden Sie das label-Element, um Beschriftungen mit Formularfeldern zu verknüpfen | 0 | 0 | H44 | Verwenden Sie semantisches Markup, um unterstrichenen oder besonderen Text zu markieren | 0 | 0 | H49 |
Verwenden Sie das title-Attribut, um ein Formularfeld zu identifizieren, wenn das label-Element nicht verwendet werden kann | 0 | 0 | H65 |
Verwenden Sie das Scope-Attribut, um Kopfzellen und Datenzellen in Datentabellen zu verknüpfen | 0 | 0 | H63 |
Verwenden Sie die Attribute id und header, um Datenzellen mit Kopfzellen in Datentabellen zu verknüpfen. | 0 | 0 | H43 |
|
0 | 0 | |
|
0 | 0 | |
Beschreibung der Feldgruppen mit Hilfe der Feldsatz- und Legendenelemente | 0 | 0 | H71 |
Gliederung einer Seite mit Abschnittsüberschriften | 0 | 0 | G141 |
Nichtbestehen der Erfolgskriterien 1.3.1 und 4.1.2 aufgrund der Tatsache, dass die Verbindung zwischen dem Etikett und der Komponente der Benutzeroberfläche nicht programmatisch bestimmbar ist | 0 | 0 | F68 |
1.4 Unterscheidbar
Erleichterung der visuellen und auditiven Wahrnehmung des Inhalts durch den Nutzer, insbesondere durch Trennung von Vorder- und Hintergrund
1.4.3 Kontrast (Minimum)
Beschreibung der Tests | Seiten | Fehler | Hinweis(e) |
---|---|---|---|
Achten Sie auf ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1 zwischen dem Text (und Text in Bildform) und dem Texthintergrund. | 0 | 0 | G18 |
Achten Sie darauf, dass zwischen dem Text (und Text in Bildform) und dem Texthintergrund ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 besteht. | 0 | 0 | G145 |
2. Bedienbaar
Komponenten der Benutzeroberfläche, Formulare und Navigation sind benutzbar
2.1 Per Tastatur zugänglich
Machen Sie alle Funktionen über die Tastatur zugänglich.
2.1.1 Tastatur
Beschreibung der Tests | Seiten | Fehler | Hinweis(e) |
---|---|---|---|
Manueller Test nur der Homepage | 0 | 0 | SCR20 |
2.2 Ausreichend Zeit
2.2.1 Zeiteinteilung anpassbar
Beschreibung der Tests | Seiten | Fehler | Hinweis(e) |
---|---|---|---|
Nichterfüllung der Erfolgskriterien 2.2.1 und 2.2.4 für die Verwendung einer Meta-Umleitung mit Verzögerung | 0 | 0 | F40 |
Nichterfüllung der Erfolgskriterien 2.2.1, 2.2.4 und 3.2.5 für die Verwendung von Meta-Refresh mit Verzögerung | 0 | 0 | F40 |
2.2.2 Pausieren, beenden, ausblenden
Beschreibung der Tests | Seiten | Fehler | Hinweis(e) |
---|---|---|---|
Nichterfüllung des Erfolgskriteriums 2.2.2 für die Verwendung des Blink-Elements | 0 | 0 | F47 |
2.4 Navigierbar
2.4.1 Blöcke umgehen
Beschreibung der Tests | Seiten | Fehler | Hinweis(e) |
---|---|---|---|
|
0 | 0 |
2.4.2 Seite mit Titel versehen
Beschreibung der Tests | Seiten | Fehler | Hinweis(e) |
---|---|---|---|
Geben Sie einen Titel mit dem Element title | 0 | 0 | H25 |
2.4.7 Fokus sichtbar
3. Verständlich
Die Informationen und die Nutzung der Schnittstelle sind verständlich
3.1 Lesbar
3.1.1 Sprache der Seite
Beschreibung der Tests | Seiten | Fehler | Hinweis(e) |
---|---|---|---|
Verwendung von Sprachattributen im html-Element | 0 | 0 | H57 |
3.1.2 Taal van de onderdelen
Beschreibung der Tests | Seiten | Fehler | Hinweis(e) |
---|---|---|---|
Verwendung von Sprachattributen zur Ermittlung von Sprachänderungen | 0 | 0 | H58 |
3.2 Vorhersehbar
3.2.2 Bei Eingabe
Beschreibung der Tests | Seiten | Fehler | Hinweis(e) |
---|---|---|---|
Eine Schaltfläche zum Absenden bereitstellen | 0 | 0 | H32 |
4. Robust
Der Inhalt kann von einer Vielzahl von Benutzeragenten zuverlässig genutzt werden, einschließlich die Technologien
4.1 Kompatibel
4.1.1 Syntaxanalyse
Beschreibung der Tests | Seiten | Fehler | Hinweis(e) |
---|---|---|---|
Nichtbestehen des Erfolgskriteriums 4.1.1 im Zusammenhang mit der Duplizierung von ID-Typ-Werten | 78 | 121 | F77 |
Sicherstellen, dass id-Attribute auf einer Webseite eindeutig sind | 0 | 0 | H93 |
4.1.2 Name, Rolle, Wert
Beschreibung der Tests | Seiten | Fehler | Hinweis(e) |
---|---|---|---|
Verwendung des title-Attributs von frame- und iframe- Elementen | 0 | 0 | H64 |
Verwendung von Formularelementen und Links | 131 | 524 | H91 |
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Weitere Informationen zu diesem Bericht
Wenn Sie Fragen zu diesem Bericht haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft unter barrierefreiheit@dgov.be.
Weitere Informationen und Tipps zur digitalen Barrierefreiheit sowie hilfreiche Online-Tools finden Sie auch auf der Website https://accessibility.belgium.be/de.