Allgemeine Informationen
- Name der Webseite
- Föderaler Ombudsmann
- URL der Seite
- http://www.federaalombudsman.be/
- Datum der Überprüfung
- 25-03-2024
- Anzahl der geprüften Seiten
- 394
Warum dieser Bericht?
Alle Websites staatlicher Dienste, vom Bund bis zur Gemeinde, müssen seit dem 23. September 2020 barrierefrei sein. Dies dient nicht nur der Unterstützung von 15 % der Bevölkerung mit Seh-, Hör-, kognitiven oder motorischen Beeinträchtigungen, sondern verbessert den Zugang für alle.
Dieser Bericht wurde vom Bundesdienst BOSA (Föderaler Öffentlicher Dienst) erstellt, der gemäß königlichem Erlass vom 05. September 2019 als Kontrollstelle für die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen im öffentlichen Sektor festgelegt wurde. Dieser Dienst erstattet den europäischen Behörden jährlich Bericht über die Situation in Belgien gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016.
Für weitere Informationen zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen im öffentlichen Sektor besuchen Sie die Website accessibility.belgium.be.
Weitere Erläuterungen zu den verschiedenen Abschnitten
Der erste Abschnitt, Abschnitt A, überprüft, ob eine Barrierefreiheitserklärung für die Website vorhanden ist. Diese ist ab dem 23. September 2020 auf der Website verpflichtend. In diesem Abschnitt A wird auch überprüft, ob alle erforderlichen Informationen in dieser Erklärung enthalten sind.
Der zweite Abschnitt, Abschnitt B, ist eine weitgehend automatisierte Prüfung, die überprüft, ob die Website oder die mobile Anwendung den in den Richtlinien für die Barrierefreiheit von Webinhalten (WCAG) beschriebenen Zugangskriterien entspricht.
Zu Ihrer Information bezieht sich die Nummerierung des Abschnitts B auf die Nummerierung der WCAG-Kriterien in der Version 2.1 (Inoffizielle deutsche Übersetzung). Sie ist daher nicht unterbrochen. Hier sind nur die Zugangskriterien und -techniken enthalten, die in einer vereinfachten und weitgehend automatisierten Prüfung überprüft werden.
A. Kontrolle der Barrierefreiheitserklärung
Die Kontrolle der Barrierefreiheitserklärung ist eine manuelle Kontrolle und umfasst die Einhaltung der im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 beschriebenen Regeln.
- Eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist auf der Website verfügbar
- Ja
Wenn eine Barrierefreiheitserklärung vorhanden war, wurden die folgenden Elemente überprüft:
1. Leichter Zugang zur Erklärung
- Ein Link zur Erklärung ist auf der Homepage vorhanden
- Ja
- Ein Link zur Erklärung ist auf jeder Webseite vorhanden.
- Ja
2. Anwendungsbereich der Richtlinie
- Der Umfang der Anweisung wird beschrieben
- Ja
3. Stand der Einhaltung
- Die Kontrollstelle hat den folgenden Status festgestellt
- Teilweise zugänglich
4. Inhalt nicht zugänglich
- Die Gründe für die Nicht-Zugänglichkeit des Inhalts sind aufgelistet
- Ja
5. Erstellung der Barrierefreiheitsbescheinigung
- Das Datum, an dem der Auszug erstellt wurde, wird aufgeführt
- Ja
- Die Methode zur Erstellung des Statements wird angegeben
- Ja
- Das Datum der letzten Überarbeitung der Anweisung ist angegeben
- Ja
6. Rückmeldungen und Kontaktinformationen
- Der Rückkopplungsmechanismus wird beschrieben
- Ja
- Ein Link dazu ist vorhanden
- Ja
7. Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung
- Der Umfang der Anweisung wird beschrieben
- Ja
- Die Kontaktdaten der zuständigen Kontrollstelle sind angegeben
- Ja
B. Kontrolle der Barrierefreiheit
Die Zugänglichkeitsprüfung umfasst eine Auswahl von WCAG 2.1-Elementen. Dies wird automatisch vom BOSA Accessibility Auditing Tool durchgeführt und deckt die Hauptseite und die beiden unteren Ebenen ab. "2.1.1 Keyboard" und "2.4.7 Focus visibility" werden manuell durchgeführt und decken nur die Startseite ab.
1. Wahrnehmbar
Webinhalte werden den Sinnen zugänglich gemacht - dem Sehen, Hören und/oder Tasten.
1.1 Textalternativen
1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
Beschreibung der Tests | Seiten | Fehler | Hinweis(e) |
---|---|---|---|
Bereitstellung von Textalternativen für Elemente einer Image Map | 0 | 0 | H24 |
Geben Sie einen Link-Titel an, der die Funktion des Links für ein Ankerelement beschreibt | 0 | 0 | H30 |
Verwendung des alt-Attributs für das Element img | 0 | 0 | H37 |
Verwenden Sie ein leeres alt-Attribut ohne ein title- Attribut auf einem img-Element für Bilder, die von unterstützenden Technologien ignoriert werden sollen | 0 | 0 | H67 |
Verwendung eines alt-Attributs für ein Bild, das als Schaltfläche zum Senden verwendet wird | 0 | 0 | H36 |
Ein Textäquivalent für das Flächenelement eines Bildes mit anklickbaren Flächen bereitstellen | 0 | 0 | H24 |
Kombinieren Sie ein Bild und einen Link-Titel für dieselbe Ressource in demselben Link | 0 | 0 | H2 |
Verwenden Sie den Körper des Objektelements | 0 | 0 | H53 |
Geben Sie ein Textäquivalent für das Applet-Element an | 0 | 0 | H35 |
1.3 Anpassbar
Erstellung von Inhalten, die auf unterschiedliche Weise präsentiert werden können (z. B. vereinfachtes Layout), ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen
1.3.1 Info und Beziehungen
Beschreibung der Tests | Seiten | Fehler | Hinweis(e) |
---|---|---|---|
Verwenden Sie h1-h6 zur Kennzeichnung von Abschnittsüberschriften | 0 | 0 | H42 |
Verwenden Sie das label-Element, um Beschriftungen mit Formularfeldern zu verknüpfen | 0 | 0 | H44 | Verwenden Sie semantisches Markup, um unterstrichenen oder besonderen Text zu markieren | 0 | 0 | H49 |
Verwenden Sie das title-Attribut, um ein Formularfeld zu identifizieren, wenn das label-Element nicht verwendet werden kann | 0 | 0 | H65 |
Verwenden Sie das Scope-Attribut, um Kopfzellen und Datenzellen in Datentabellen zu verknüpfen | 0 | 0 | H63 |
Verwenden Sie die Attribute id und header, um Datenzellen mit Kopfzellen in Datentabellen zu verknüpfen. | 0 | 0 | H43 |
|
0 | 0 | |
|
0 | 0 | |
Beschreibung der Feldgruppen mit Hilfe der Feldsatz- und Legendenelemente | 0 | 0 | H71 |
Gliederung einer Seite mit Abschnittsüberschriften | 0 | 0 | G141 |
Nichtbestehen der Erfolgskriterien 1.3.1 und 4.1.2 aufgrund der Tatsache, dass die Verbindung zwischen dem Etikett und der Komponente der Benutzeroberfläche nicht programmatisch bestimmbar ist | 0 | 0 | F68 |
1.4 Unterscheidbar
Erleichterung der visuellen und auditiven Wahrnehmung des Inhalts durch den Nutzer, insbesondere durch Trennung von Vorder- und Hintergrund
1.4.3 Kontrast (Minimum)
Beschreibung der Tests | Seiten | Fehler | Hinweis(e) |
---|---|---|---|
Achten Sie auf ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1 zwischen dem Text (und Text in Bildform) und dem Texthintergrund. | 13 | 33 | G18 |
Achten Sie darauf, dass zwischen dem Text (und Text in Bildform) und dem Texthintergrund ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 besteht. | 0 | 0 | G145 |
2. Bedienbaar
Komponenten der Benutzeroberfläche, Formulare und Navigation sind benutzbar
2.1 Per Tastatur zugänglich
Machen Sie alle Funktionen über die Tastatur zugänglich.
2.1.1 Tastatur
Beschreibung der Tests | Seiten | Fehler | Hinweis(e) |
---|---|---|---|
Manueller Test nur der Homepage | 0 | 0 | SCR20 |
2.2 Ausreichend Zeit
2.2.1 Zeiteinteilung anpassbar
Beschreibung der Tests | Seiten | Fehler | Hinweis(e) |
---|---|---|---|
Nichterfüllung der Erfolgskriterien 2.2.1 und 2.2.4 für die Verwendung einer Meta-Umleitung mit Verzögerung | 0 | 0 | F40 |
Nichterfüllung der Erfolgskriterien 2.2.1, 2.2.4 und 3.2.5 für die Verwendung von Meta-Refresh mit Verzögerung | 0 | 0 | F40 |
2.2.2 Pausieren, beenden, ausblenden
Beschreibung der Tests | Seiten | Fehler | Hinweis(e) |
---|---|---|---|
Nichterfüllung des Erfolgskriteriums 2.2.2 für die Verwendung des Blink-Elements | 0 | 0 | F47 |
2.4 Navigierbar
2.4.1 Blöcke umgehen
Beschreibung der Tests | Seiten | Fehler | Hinweis(e) |
---|---|---|---|
|
0 | 0 |
2.4.2 Seite mit Titel versehen
Beschreibung der Tests | Seiten | Fehler | Hinweis(e) |
---|---|---|---|
Geben Sie einen Titel mit dem Element title | 4 | 4 | H25 |
2.4.7 Fokus sichtbar
3. Verständlich
Die Informationen und die Nutzung der Schnittstelle sind verständlich
3.1 Lesbar
3.1.1 Sprache der Seite
Beschreibung der Tests | Seiten | Fehler | Hinweis(e) |
---|---|---|---|
Verwendung von Sprachattributen im html-Element | 4 | 4 | H57 |
3.1.2 Taal van de onderdelen
Beschreibung der Tests | Seiten | Fehler | Hinweis(e) |
---|---|---|---|
Verwendung von Sprachattributen zur Ermittlung von Sprachänderungen | 0 | 0 | H58 |
3.2 Vorhersehbar
3.2.2 Bei Eingabe
Beschreibung der Tests | Seiten | Fehler | Hinweis(e) |
---|---|---|---|
Eine Schaltfläche zum Absenden bereitstellen | 0 | 0 | H32 |
4. Robust
Der Inhalt kann von einer Vielzahl von Benutzeragenten zuverlässig genutzt werden, einschließlich die Technologien
4.1 Kompatibel
4.1.1 Syntaxanalyse
Beschreibung der Tests | Seiten | Fehler | Hinweis(e) |
---|---|---|---|
Nichtbestehen des Erfolgskriteriums 4.1.1 im Zusammenhang mit der Duplizierung von ID-Typ-Werten | 0 | 0 | F77 |
Sicherstellen, dass id-Attribute auf einer Webseite eindeutig sind | 0 | 0 | H93 |
4.1.2 Name, Rolle, Wert
Beschreibung der Tests | Seiten | Fehler | Hinweis(e) |
---|---|---|---|
Verwendung des title-Attributs von frame- und iframe- Elementen | 0 | 0 | H64 |
Verwendung von Formularelementen und Links | 18 | 18 | H91 |
Verdere duiding bij dit verslag
Wenn Sie Fragen zu diesem Bericht haben, können Sie sich unter accessibility@bosa.fgov.be an das Barrierefreiheitsteam des FÖD BOSA wenden
Weitere Informationen zur Bedeutung der WCAG-Kriterien und Barrierefreiheitstechniken finden Sie auch auf der Website accessibility.belgium.be.